Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein umfassender Begriff, der viele Bereiche umfasst, sowohl physisch als auch digital. Er schafft Chancengleichheit und erhöht in der digitalen Welt den Informationsgehalt, der bei der Planung einer Reise und noch vor Antritt von hoher Bedeutung ist.  Schätzungen zufolge sind zehn Prozent der Bevölkerung zwingend auf Barrierefreiheit angewiesen, während 30 bis 40 Prozent sie als unterstützend für ihre Alltagsarbeit erachten. Mit der wachsenden, älterwerdenden Bevölkerung gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung und eröffnet somit auch die Möglichkeit, eine neue, große Zielgruppe an Gästen zu erschließen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 28. Juni 2025 in Kraft, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das für Websites und Apps eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit regelt. Damit wird die EU-Richtlinie des European Accessibility Acts umgesetzt, die europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit schafft.

Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler, Importeure bestimmter Produkte und Dienstleister. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, nicht jedoch solche, die Produkte herstellen. Die Anforderungen gelten für alle Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen, sowie für Dienstleistungen, die ab diesem Datum für Verbraucher erbracht werden.

Informationen zum BFSG und Webinare zu dem Thema gibt es bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und beim Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg.

Bei weiteren Fragen meldet Euch gern bei uns.

Prisca von Voss

Projektmanagerin Destination Management

Michaela Flint

Projektmanagerin Nachhaltigkeit MICE

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