EU Green Claims? ESRS? CSRD? ESG?
Klangvolle Abkürzungen wie ESRS, EU Green Claim, CSRD und ESG sind seit vielen Monaten in aller Munde. Doch was genau ist damit gemeint? Und welche Bedeutung haben diese Abkürzungen für Euren und uns aller beruflichen Alltag?
EU Green Claims Directive (EU Green Claim)
Die vermutlich noch in diesem Jahr verabschiedete Green Claims Directive ist eine Richtlinie der Europäische Union, die darauf abzielt, klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Welche Unternehmen tatsächlich auf die Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt achten und welche bloß damit werben, ist schon längst für Verbraucher:innen schwer zu durchschauen.
Indem die EU hiermit detaillierte Regeln dafür aufstellt, wie Unternehmen ihre Umweltauswirkungen und -leistungen vermarkten sollen, wird Greenwashing auf allen EU-Märkten unterbunden. Aussagen dürfen nur gemacht werden, wenn diese wissenschaftlich belegt sind. Der deutlichste Unterschied zwischen der Green Claims Richtlinie und bereits bestehenden Gesetzen ist, dass Unternehmen künftig angehalten werden, vor der Tätigung von umweltbezogenen Aussagen ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen. Der Nachweis über nachhaltige Aktivitäten soll dann u.a. über Zertifikate geliefert werden, die aktuell von der EU im Rahmen eines Prozesses anerkannt werden.
Die Europäische Kommission hat im März einen Richtlinienvorschlag für die EU Green Claims veröffentlicht. Die Richtlinie soll für alle Unternehmen gelten, die umweltbezogene Aussagen tätigen. Ausgenommen sind im aktuellen Entwurf kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz unter 2 Mio. €.
Aktuell durchläuft die EU Green Claims Directive den europäischen Gesetzgebungsprozess, wird aber voraussichtlich nicht vor Sommer 2024 verabschiedet, und muss danach noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die im Sommer 2022 novellierte „Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung“ schreibt vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen unter dem Gesichtspunkt der "doppelten Wesentlichkeit" offenlegen müssen. Das bedeutet, dass sie u.a. die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und die Strategie des Unternehmens gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken (1,5°C Ziel) darlegen müssen. Dazu zählt auch, dass die gesamt Wertschöpfungs- und Lieferkette in die Berichtspflicht mit einbezogen werden muss, was bspw. bei MICE-Veranstaltungen auch das gewählte, Hotel, Venue, den Caterer, das Transferunternehmen usw. beinhaltet.
Durch die Einführung von Kennziffern soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen verbessert werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll – neben dem Finanzbericht – Teil des Lageberichts sein. Das bedeutet, dass Unternehmen von Dritten geprüfte Berichte vorlegen müssen, in denen beschrieben wird, wie sich solche Themen auf ihr Geschäft auswirken und wie sich ihr Geschäft auf Mensch und Umwelt auswirkt.
Europäische Unternehmen, die zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen, müssen gemäß CSRD berichten:
- Die Bilanzsumme ist größer als 20 Millionen Euro.
- Die Nettoumsatzerlöse übersteigen 40 Millionen Euro.
- Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Personen.
Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgrund der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bereits seit einigen Jahren zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Mit der Einführung der CSRD wird ab 2025 eine Vielzahl weiterer Unternehmen in die Berichtspflicht (jeweils für das zurückliegende Jahr) einbezogen:
- ab 2025: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit weniger als 500 Beschäftigten
- ab 2026: alle im bilanzrechtlichen Sinne großen Unternehmen
- ab 2027 alle im bilanzrechtlichen Sinne kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Zusätzlich zur CSRD müssen berichtspflichtige Unternehmen künftig auch die „Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ einhalten. Die ESRS sind für alle Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, verbindlich. Kurz gesagt: Die CSRD gibt vor, wer wann einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben muss und die ESRS sind der entsprechende Standard, nachdem dieser zu erstellen ist.
Ziel dieser Standards ist es, eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu erhöhen. Zu den festgelegten Themen und Indikatoren, die Unternehmen in ihre Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen müssen, zählen Klimawandel, Wasser- und Ressourcenmanagement, biologische Vielfalt, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Vielfalt und Korruptionsbekämpfung.
Environmental, Social, Governance (ESG)
In der heutigen Geschäftswelt sind ESG-Initiativen eine Notwendigkeit. Sie dienen nicht nur dazu, Unternehmen ökologisch nachhaltiger und sozial verantwortlicher zu gestalten, sondern tragen auch wesentlich zur Reputation und Wettbewerbsfähigkeit bei. Insbesondere Finanzdienstleister ziehen diese vermehrt zur Bewertung der Kreditfähigkeit von Unternehmen heran.
Der Begriff ESG umfasst im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse Auswirkungen von Unternehmensstrategie und -praktiken auf folgende drei Bereiche:
- Environmental (Umwelt): Umweltkriterien wie z.B. Energieverbrauch, Klimastrategie oder Ressourcenmanagement
- Social (Sozial): Kriterien in Bezug auf Stakeholder (über Investoren hinaus) wie z.B. Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette, Diversity oder Gender Pay Gap
- Governance (Unternehmensführung): Kriterien der ethischen Unternehmensführung, wie z.B. Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutz oder Lieferantenauswahl
Zugrunde liegt ESG die sogenannte „triple bottom line“, auch als „3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit“ bekannt – ein Ansatz, nach dem nachhaltige Entwicklung nur dann möglich ist, wenn umweltbezogene, gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsziele gleichberechtigt verfolgt werden.
Als Quellen, um sich noch tiefergehender über diese Themen zu informieren, empfehlen wir: